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   BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 74/92   

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BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 74/92 (https://dejure.org/1992,5061)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 3Z BR 74/92 (https://dejure.org/1992,5061)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 3Z BR 74/92 (https://dejure.org/1992,5061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einleitung eines Unterbringungsverfahrens in Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Unterbringung durch Polizei oder Leiter der Einrichtung, Kostenentscheidung

Verfahrensgang

  • AG Deggendorf - XVII 737/92
  • LG Deggendorf - T 66/92
  • BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 74/92

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2709
  • FamRZ 1992, 1221
  • BayObLGZ 1992, 208
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 74/92
    Diese ist in allen Rechtszügen am Verfahren zu beteiligen (§ 70d Abs,1 Satz 1 Nr. 6 FGG , Art. 10 UnterbrG ; vgl. BayObLGZ 1987, 236/239 m. w. Nachw.) und hat sich nicht geäußert, obwohl ihr noch am 27.4.1992 vom Bezirkskrankenhaus dessen Maßnahme und am 30.4.1992 die amtsgerichtliche Entscheidung mitgeteilt worden war.
  • OLG Frankfurt, 16.03.1992 - 20 W 76/92
    Auszug aus BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 74/92
    Das Betreuungsgesetz hat an der Zulässigkeit dieser vom Landesrecht vorgesehenen Art der Verfahrenseinleitung nichts geändert (BT-Drucks. 11/4528 S.183 li.Sp.; ebenso für das hessische Landesrecht OLG Frankfurt NJW 1992, 1395/1396).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 145/90
    Auszug aus BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 74/92
    Nach dem System des Unterbringungsgesetzes ist in den in Art. 10 Abs. 2 und 4 UnterbrG genannten Fällen vielmehr die Eilmaßnahme der Polizei oder der Einrichtung, in der jemand festgehalten wird, der Kreisverwaltungsbehörde zuzurechnen (BayObLGZ 1990, 350/355), auch wenn diese sich nicht geäußert hat, und ersetzt deren Antrag.
  • OLG München, 29.03.2012 - 1 U 4444/11

    Amtshaftung: Passivlegitimation im Falle der zwangsweisen Unterbringung eines

    Diese polizeiliche Eilmaßnahme ist der (staatlichen) Kreisverwaltungsbehörde zuzurechnen (BayObLG, Beschluss vom 25.06.1992, 3Z BR 74/92).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 11 Wx 80/08

    Unterbringung: Auslagenentscheidung bei Aufhebung der einstweiligen

    Eine hiernach anfechtbare Kostenentscheidung liegt auch dann vor, wenn das Gericht die Auferlegung von Kosten nach § 13a FGG nicht für veranlasst sieht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 1992, 3Z BR 74/92), unabhängig davon, ob die Entscheidung zusammen mit der Hauptsacheentscheidung oder, wie hier, nachträglich ergeht (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, § 20a RN 15 mit weiteren Nachweisen).

    Die vom Rechtsbeschwerdegegner aufgeworfene Frage, ob eine Auslagenentscheidung nach § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auch im einstweiligen Verfahren greift, oder ob insoweit das Hauptsacheverfahren abzuwarten ist, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich behandelt (vgl. einerseits Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. Dezember 1993, 2 W 163/93; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 1992, 3Z BR 74/92; andererseits OLG Hamm, Beschluss vom 02. Februar 1995, 15 W 295/94; Jansen, FGG, § 13a RN 35; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, § 13a FGG RN 45).

  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

    Sie ersetzt deren Antrag (vgl. BayObLGZ 1992, 208/209).
  • BayObLG, 19.05.2003 - 3Z BR 79/03

    Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Eines verfahrensauslösenden Antrages der Kreisverwaltungsbehörde hat es im vorliegenden Falle nicht bedurft, weil die Polizei von ihrer Eilkompetenz nach Art. 10 Abs. 2 UnterbrG Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLGZ 1992, 208/209).
  • LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23

    Vorläufige Unterbringung: Bekanntgabe des ärztlichen Zeugnisses -

    Allerdings ist die Verständigung des Gerichts durch die fachlichen Leitung der Einrichtung der Kreisverwaltungsbehörde zuzurechnen und ersetzt deren Antrag, wenn sie sich die Kreisverwaltungsbehörde nicht äußert: "Die Verständigung des Gerichts durch die Polizei oder die fachliche Leitung der Einrichtung (Art. 14 Abs. 1) ist der Kreisverwaltungsbehörde zuzurechnen (BayObLGZ 1990, 350, 355) und ersetzt, auch wenn sich diese nicht geäußert hat, deren Antrag (BayObLG, NJW 1992, 2709)." (Lt-Drs. 17/2157, S. 41).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 3Z BR 15/94

    Unterbringung; Betreuter; Alkoholismus; Alkoholmißbrauch; Hirnabbau;

    Das Gesetz fordert für das Unterbringungsgenehmigungsverfahren - anders als für das öffentlichrechtliche Unterbringungsverfahren (Art. 5 UnterbrG; vgl. BayObLGZ 1987, 236/239; 1992, 208/209) und anders auch als das Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Feiheitsentziehungen (§ 3 Satz 1 FreihEntzG; vgl. BayObLGZ 1993, 294/296) - keinen förmlichen Antrag.
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